Neugestaltung der Horber Innenstadt

a. Fruchtkasten

Der Fruchtkasten (früher Polizei Horb) soll im Zuge der Attraktivierung der Innenstadt Teil des Entrées für die Altstadt im Herzen von Horb a. N. werden. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Im Rahmen des Tags der Städtebauförderung wurden am 9. Mai 2026 die Türen des Fruchtkastens für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die sich mit Ideen zur weiteren Nutzung aktiv einbringen konnten. Die Vorschläge sind in die in einer Klausurtagung vom Gemeinderat entwickelten Ideen eingeflossen. Geplant sind folgende Räumlichkeiten:

  • Erdgeschoss: Markthalle mit Begegnungscafé + Bistro / Gewerbe (Blumenladen)
  • 1. Obergeschoss: Stadtbücherei (aktuell Marktplatz 4)
  • 2. Obergeschoss: Freifläche für externe gewerbliche Nutzung
  • 3. Obergeschoss: Fraktionsräume + Besprechungszimmer + externe Büroflächen
  • Dachgeschoss: Sitzungssaal des Gemeinderates und flexible Nutzung füt Veranstaltungen. 

Weitere Nutzungen ergeben sich aus der Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs auf alle Geschosse. Öffentliche Toiletten sowie die Bespielung des öffentlichen Raumes sind obligatorisch und werden entsprechend der Erarbeitung des Raumschemas geplant.  Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Konzeptentwurf zu und beauftragte die Verwaltung die nächsten Planungsschritte einzuleiten. 

b. Städtebauförderung "Fruchtkasten / Innenstadt II" 

Die von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) im Auftrag der Stadt Horb a. N. durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Fruchtkasten / Innenstadt II“ sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Nach Abschluss und Abrechnung des laufenden Sanierungsgebiets soll eine Erweiterung des zukünftigen Sanierungsgebiets mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geprüft werden. Der Gemeinderat hat mehrheitlich das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen „Fruchtkasten / Innenstadt II“ inklusive Sanierungszielen, den zu beantragenden Förderrahmen und die geänderte Abgrenzung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe für das Programm der Städtebauförderung einzureichen und Mittel in der Haushaltsplanung 2027 bereit zu stellen. 

c. Abbruch der Gebäude Mühlener Straße 10 und Reibegässle 7

Mit dem Beschluss zur Neugestaltung der Innenstadt wurde entschieden, dass die Verkehrsführung in der Kernstadt zukünftig über einen Ringverkehr über die östliche Schillerstraße, das Reibegäßle bis zum Anschluss in der Mühlener Straße in Einbahnrichtung verlaufen soll und die Neckarstraße zum verkehrsberuhigten Shared Space wird. 

Um den Anknüpfungspunkt auf die Mühlener Straße im Bereich des alten Bahnwärterhauses herstellen zu können, müssen im Vorfeld die auf der Trasse liegenden Gebäude Reibegäßle 7 und Mühlener Straße 10 abgebrochen werden. Dem Abbruch hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Bedarfsplanung für frühkindliche Angebote 

Die Stadtverwaltung hat die örtliche Bedarfsplanung für den Bereich des Produktes Kindergarten vorgelegt. Laut dem KiTaG sind die freien und kirchlichen Träger einer Kommune mit in die Planungen einzubeziehen. Ein fortlaufender und zukunftsorientierter Austausch bildet hierfür die Basis gemeinsamer Planungen und einer kooperativen Zusammenarbeit. Der vorliegende zweite Teil der Bedarfsplanung ist in zwei wesentliche Bereiche, qualitativer Bedarf und organisatorische Rahmenbedingungen, aufgeteilt. 

Die Bedarfsplanung ist eine Fachplanung, die die Notwendigkeiten im Stadtgebiet und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Der Auftrag an die Stadtverwaltung ist die Erarbeitung und Umsetzung eines qualitativen Angebots für die Kinder und Ihre Familien. Die Bedarfsermittlung überprüft, ob die vorhandenen qualitativen Angebote und die Rahmenbedingungen, die Bedarfe der Familien, den Kindern und den Fachkräften decken.  Das Thema Hitzeschutz wird den Kindergartenbereich trotz einer angespannten Haushaltslage in den kommenden Jahren begleiten. Deshalb wurde ein Entwurf eines Hitzeschutzplans ausgearbeitet, welcher für die nächste Hitzeperiode im Jahr 2027 finalisiert und implementiert werden soll. Der Gemeinderat hat mehrheitlich dem zweiten Teil der Bedarfsplanung für frühkindliche Angebote für das Kita Jahr 2026/2027 sowie den geplanten qualitativen, und finanziellen Veränderungen im Produkt Kindergarten zugestimmt.

Weitere Themen kurz und knapp

  • Der Gemeinderat stimmte der Sanierung des Aufzugs zwischen Marktplatz und Wintergasse in Horb mehrheitlich zu. Mittel von 129.000 Euro werden über Haushaltsreste bereitgestellt. 
  • Die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet „Mühringen“ wurde vom Gremium einstimmig bis zum 30. April 2028 verlängert.
  • Im Zuge des Änderungsverfahrens der Hauptsatzung zum Thema „Bauturbo“ wurde die vom VTA/BA bereits am 21. April 2026 neu beschlossene Zuständigkeitsabgrenzung zwischen VTA/BA und Oberbürgermeister noch nicht in die am 21. Juli 2026 beschlossene Hauptsatzung übernommen, da sich diese vorrangig mit dem Anhörungsverfahren der Ortschaftsräte zum Bauturbo und den Ortschaftsbudgets befasste.  Die weiteren Zuständigkeitsabgrenzungen wurden vom Gremium nun ebenfalls mehrheitlich mit einer Änderungssatzung beschlossen.
  • Der Abrechnung von verschiedenen Baumaßnahmen wurde vom Gremium mehrheitlich zugestimmt.
  • Der Gemeinderat nahm die Information zum Haushaltsvollzug im 3. Quartal 2026 zur Kenntnis
  • Der Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen wurde einstimmig zugestimmt

Informationen

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/buergerinformationssystem.

Redaktion

Stadt Horb am Neckar