Wohngeld beantragen
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
- Abhängig vom Einzelfall.
- Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
- In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
- Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Studierende:
- Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn Ihnen Leistungen nach dem BAföG dem Grunde nach zustehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich kein BAföG erhalten, weil Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer Eltern zu hoch ist.
- Sie können jedoch Wohngeld beantragen, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, zum Beispiel weil Sie die Altersgrenze überschritten haben oder über die Regelstudienzeit hinaus studieren. Voraussetzung ist immer, dass die Wohnung Ihr Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist; ein Hauptwohnsitz gilt hierfür als Indiz.
Umzug:
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
- Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
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