Vergnügungssteuer bei Spielautomaten
Für die Aufstellung von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit und sonstigen Spielgeräten ist bei gewissen Voraussetzungen eine Vergnügungssteuer zu bezahlen. Die Aufstellung ist der Stadt Horb am Neckar bis zum 10. Tag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.