Grundbuch - Einsicht nehmen

Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise

  • wer Eigentümer eines Grundstücks ist,
  • ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
  • ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
    Weitere allgemeine Informationen zum Grundbuch finden Sie hier.

Insbesondere wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie unbedingt schon vorher Einsicht in das Grundbuch nehmen. Dies ist der einzige Weg, bereits vor dem Kauf zu erfahren, ob das Grundstück belastet ist.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen. Erfragen Sie dort vorher, ob Sie den Antrag mündlich, schriftlich oder persönlich stellen müssen. Dies ist abhängig vom Einzelfall.

Hinweis: Zum Schutz der eingetragenen Berechtigten dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger etwa können Einsicht nehmen, wenn sie in das Grundstück vollstrecken möchten.

Wollen Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Sie können Einsicht nehmen, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin damit einverstanden ist. Lassen Sie sich von ihm schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Bitte beachten:

Nur nach Terminabsprache während Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle
jeden Donnerstag von 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr.

  • Reine Einsichtnahme in das Grundbuch ist gebührenfrei
  • einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchausdruck: 10 Euro
  • amtlicher (beglaubigter) Grundbuchausdruck: 20 Euro

keine

Für die elektronische Übermittlung eines Grundbuchausdruckes oder aber für Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch sowie Beratungsleistungen ist das zuständige grundbuchführende Amtsgericht Sigmaringen zuständig:

Grundbuchamt Sigmaringen
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Telefon: +497571 1821-250
Fax: +497571 1821-299
E-Mail: poststelle(at)gbasigmaringen.justiz.bwl.de 
www.amtsgericht-sigmaringen.de


Auch die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen möglich. Die Grundakten können alternativ auch direkt beim Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim eingesehen werden. Die Grundakte enthält alle Urkunden und Schriftstücke, die mit dem zugehörigen Grundbuch zusammenhängen, so z. B. Kaufverträge, Teilungserklärungen, Eintragungsbewilligungen etc.:
 
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Telefon: +497154 17820-100
Fax: +497154 17820-200
E-Mail: poststelle(at)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
www.grundbuchzentralarchiv.de

Zuständig für die Einsichtnahme in das Grundbuch ist

  • das Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet) oder
  • jeder Notar.