Termine für standesamtliche Trauungen
Für die Trauung im Trauzimmer in der Oberamteigasse 2, sind folgende Termine möglich:
- montags, dienstags und mittwochs:
8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr - donnerstags:
8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr - freitags:
8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an das Standesamt Horb am Neckar.
Es stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Freitagnachmittag im Jahr 2026 zur Verfügung:
25.09., 30.10., 27.11., 18.12.
Für das Jahr 2027 stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Freitagnachmittag zur Verfügung:
29.01., 26.02., 19.03., 30.04., 28.05., 25.06., 30.07., 27.08., 24.09., 29.10., 26.11.,17.12.
Es stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Samstag im Jahr 2026 zur Verfügung:
10.10., 07.11., 05.12.
Für das Jahr 2027 stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Samstag zur Verfügung:
09.01., 06.02., 06.03., 03.04., 08.05., 05.06., 03.07., 07.08., 04.09., 09.10., 06.11., 04.12.
Im Weißen Garten sind Trauungen samstags um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr oder 15:00 Uhr nach Vereinbarung möglich.
Für das Jahr 2027 stehen im Weißen Garten folgende Termine zur Verfügung:
15.05., 11:00 Uhr
12.06., 11:00 Uhr und 13:00 Uhr
17.07., 11:00 Uhr
21.08., 11:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
18.09., 11:00 Uhr und 13:00 Uhr
Die Anzahl der Gäste im Trauzimmer ist begrenzt. Das Standesamt erteilt Ihnen Auskunft, wie viele Gäste zugelassen werden können.
Darüber hinaus kann zur Zeit auch in folgenden Ortsteilen von Horb am Neckar in Räumlichkeiten der Ortschaftsverwaltungen standesamtlich geheiratet werden: Ahldorf, Altheim, Betra, Dettingen, Mühlen, Nordstetten und Talheim.
Hinweis
Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.