Eheschließung beim Standesamt / Termine für standesamtliche Trauung

Für Ihre standesamtliche Trauung in Horb am Neckar stehen das Trauzimmer des Standesamts oder alternativ der Weißen Garten, im Innenhof des ehemaligen Dominikanerinnenklosters, zur Verfügung. Die Termine hierzu finden Sie im Reiter "Hinweise".

Kontakt

  • Bei Freitagnachmittagstrauungen zusätzlich 110 Euro
  • Bei Samstagstrauungen zusätzlich 110 Euro
  • Bei Trauungen im Weißen Garten zusätzlich 300 Euro

Termine für standesamtliche Trauungen

Für die Trauung im Trauzimmer in der Oberamteigasse 2, sind folgende Termine möglich:

  • montags, dienstags und mittwochs:
    8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
  • donnerstags:
    8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
  • freitags:
    8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an das Standesamt Horb am Neckar.

Es stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Freitagnachmittag im Jahr 2026 zur Verfügung:
25.09., 30.10., 27.11., 18.12.

Für das Jahr 2027 stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Freitagnachmittag zur Verfügung:
29.01., 26.02., 19.03., 30.04., 28.05., 25.06., 30.07., 27.08., 24.09., 29.10., 26.11.,17.12.

Es stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Samstag im Jahr 2026 zur Verfügung:
10.10., 07.11., 05.12.

Für das Jahr 2027 stehen folgende Trautermine im Trauzimmer für den Samstag zur Verfügung:
09.01., 06.02., 06.03., 03.04., 08.05., 05.06., 03.07., 07.08., 04.09., 09.10., 06.11., 04.12.

Im Weißen Garten sind Trauungen samstags um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr oder 15:00 Uhr nach Vereinbarung möglich.

Für das Jahr 2027 stehen im Weißen Garten folgende Termine zur Verfügung:
15.05., 11:00 Uhr
12.06., 11:00 Uhr und 13:00 Uhr
17.07., 11:00 Uhr
21.08., 11:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
18.09., 11:00 Uhr und 13:00 Uhr

Die Anzahl der Gäste im Trauzimmer ist begrenzt. Das Standesamt erteilt Ihnen Auskunft, wie viele Gäste zugelassen werden können.

Darüber hinaus kann zur Zeit auch in folgenden Ortsteilen von Horb am Neckar in Räumlichkeiten der Ortschaftsverwaltungen standesamtlich geheiratet werden: Ahldorf, Altheim, Betra, Dettingen, Mühlen, Nordstetten und Talheim.

Hinweis

Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit. 
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen. 
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

Das Werfen von Reis, Blumen/Blütenblättern und sonstigen Materialien ist aufgrund möglicher Unfallgefahr oder Verunreinigungen zu vermeiden.
 
Während der Trauung darf in angemessenem Umfang fotografiert werden. Das Aufzeichnen von Bild- oder Tonmaterial ist jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Standesbeamtin gestattet. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet.
 
Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen Ihnen die Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.

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