Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Bezahlfunktion

Kontakt

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

keine

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Widerspruch

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

keine

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)