"Wanne" - 1. Änderung

rechtskräftig Teilortsbauplan

1. Änderung

Im Rahmen der 1. Änderung des Teilortsbauplanes „Wanne“ werden die Bauvorschriften für die Errichtung der Landhaussiedlung „Wanne“ aus dem Jahr 1960 aufgehoben. Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden Planungsrechtliche Festsetzungen sowie Örtliche Bauvorschriften für den gesamten Geltungsbereich des Teilortsplanes „Wanne“ in Horb a.N. festgelegt, die nach Satzungsbeschluss anzuwenden sind. Die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen sind dabei zu berücksichtigen. Anpassungen und Ergänzungen werden nur soweit vorgenommen, wie sie aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind:

  • Ausweisung einer Nutzungsschablone für den gesamten Geltungsbereich
  • Überbaubare Grundstücksfläche: Zur weiteren Klarstellung wird die rote Baulinie im Teilortsbauplan als künftige Baugrenzen nach § 23 Abs. 3 BauNVO definiert.

Die ortsübliche Bekanntmachung der 1. Teilortsbauplanänderung „Wanne“ in Horb a. N. erfolgte am 10. Oktober 2025 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 1. Änderung des Teilortsbauplanänderung und der örtlichen Bauvorschriften „Wanne“ in Horb a. N. wurde somit am 10. Oktober 2025 rechtsverbindlich.