"Laiber II" - 1. und 2. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

1. und 2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.1976 die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wurde die Bauweise auf den Flst. 867 und 863/2 von Terrassengebäuden auf Einfamiliengebäude geändert. Außerdem wurden die Flst. 861, 859, 858/1 und 858/2 aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans sind seit dem 07.09.1977 rechtskräftig.