1. und 2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.1976 die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde die Bauweise auf den Flst. 867 und 863/2 von Terrassengebäuden auf Einfamiliengebäude geändert. Außerdem wurden die Flst. 861, 859, 858/1 und 858/2 aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans sind seit dem 07.09.1977 rechtskräftig.