Kommunaler Wärmeplan

Bis zum Jahr 2040 sollen alle Gebäude in Baden-Württemberg klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Das Ziel ist es, im Energiesystem der Zukunft Wärmenetze, dezentrale Erzeugungsanlagen und die Nutzung von Abwärme in einen sinnvollen Einklang zu bringen. Bei diesem Strukturwandel spielt die Kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle.

Stadtkreise und Große Kreisstädte in Baden Württemberg sind gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) zur Entwicklung einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 verpflichtet.

Der Gemeinderat hat die Firma ebök aus Tübingen mit der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Horb am Neckar und alle Stadtteile beauftragt. Nach Vorstellung einer Bestandsanalyse (PDF) hat der Gemeinderat mit der Drucksache Nr. 023/2024  den kommunale Wärmeplan beschlossen. Dabei wurde explizit keine Entscheidung nach §26 WPG zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten getroffen.

Infografik zur Veranschaulichung der kommunalen Wärmeplanung

Zusammenhang Kommunaler Wärmeplan (KWP) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG verlangt, dass Heizungen, die in Horb am Neckar nach dem 30.06.2028 ausgetauscht werden, mit 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben sind. Da bei einigen Bürgern Verunsicherung besteht, über die Gefahr eines sofortigen „Scharfschaltens“ des GEG in Gebieten, die im kommunalen Wärmeplan als Wärmenetz-Eignungsgebieten ausgewiesen sind, möchten wir hiermit klarstellen, dass der kommunale Wärmeplan ein rein informeller Plan ist. § 23 (4) des WPG lautet: „Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ Ein Beschluss zum KWP ändert somit nichts an den Fristen des GEG.

Weitere Informationen zum GEG finden Sie unter
www.energiewechsel.de/geg

Gerne berät Sie auch unsere Energieagentur in Horb
www.eainhorb.de

Karten der Bestandsanalyse

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