Uhlich, Claudia
Stadterneuerung, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Grundstücksgeschäfte +2 Weitere
Die Große Kreisstadt Horb a.N. bietet einen Bauplatz in der Altheimer Straße in Horb zum Kauf an. Das Grundstück ist geeignet für eine gemischte oder reine Wohnbebauung mit 2-3 Wohneinheiten. Die Lage am Ende der Altheimer Straße ist geprägt von der mittelalterlichen Stadtanlage innerhalb der historischen Stadtbefestigung. Unmittelbar vor dem Bauplatz befindet sich der Leonhardsbrunnen, der im Kern aus dem Jahr 1580 stammt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Stadtgestaltungssatzung und der denkmalgeschützten Gesamtanlage. Diese Satzungen und die notwendige Einfügung in die Umgebungsbebauung bilden die rechtlichen Grundlagen für eine spätere Baugenehmigung. Eine Beratung der Planung im Gestaltungsbeirat ist erforderlich.
Folgende Bedingungen für die Bebauung des Grundstücks müssen eingehalten werden: Das Gebäude ist giebelständig, 2-geschossig, mit stark geneigtem Satteldach und Ziegeleindeckung zu errichten. Die Gebäudefront ist vom öffentlichen Platz zurück zu setzen. Die Mauer am Hang ist zu erhalten. Es besteht eine Bauverpflichtung für städtische Wohnbauplätze, d.h. die Bebauung muss innerhalb von vier Jahren ab Eigentumsübergang erfolgen.
Die Grundstücksgröße beträgt 727 m² und der Kaufpreis 57.000,00 Euro. Im Kaufpreis sind Anlieger- und Erschließungskosten, Hausanschlusskosten und Vermessungskosten enthalten. Nicht enthalten sind Anschlussleistungen Dritter wie Gas, Strom und Telefon. Der Verkauf des Bauplatzes steht unter dem Vorbehalt eines vom Bauherrn vorzulegenden gestalterischen Konzepts.
Einen Lageplan des Bauplatzes sowie die ausführlichen Gestaltungsrichtlinien finden Sie zum Download.
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