Aufgrund mehrerer vorliegender Bauanträge insbesondere von Nebenerwerbslandwirten aus Altheim strebt die Stadt Horb die Ausweisung eines gemeinsamen Gebietes für die Errichtung von Feldscheunen bzw. Geräteschuppen auf der Gemarkung von Altheim an.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Feldscheunengebiet Widderstall“ in Horb am Neckar-Altheim sind seit dem 02.03.2004 rechtskräftig.