Wohnen

Flächenmanagement

Beratungsprämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum - 400 € sichern!  

Wenn Sie mit einer Architektin oder einem Architekten ein Beratungsgespräch zu einer möglichen Wohnraumaufteilung und/oder zu einem möglichen Umbau führen und dieser bei der Stadt ein entsprechendes Beratungsprotokoll einreicht, erhalten Sie von der Stadt Horb 400 €. Die Stadt selbst erhält diesen Geldbetrag durch die Beratungsprämie des Landes für die Vermittlungsaktivität.

Vorgehensweise:

1. Sie melden sich mit Ihrem Beratungswunsch bei der Stadt, damit dieser registriert werden und falls notwendig baurechtlich geprüft werden kann.

  
2. Falls Sie möchten, können Ihnen Architektinnen und Architekten genannt werden, die sich bereits zu dieser Form der Beratung bereit erklärt haben.

3. Sie führen das Beratungsgespräch. 

4. Die Architektin beziehungsweise der Architekt reicht bei der Stadt die Rechnung und ein entsprechendes Beratungsprotokoll ein.

       
5. Die Stadt begleicht die Rechnung bis zu einem Wert von 400 €. Falls der Wert der Beratung diese Summe überschreiten sollte, zahlen Sie die Restsumme an die Architektin beziehungsweise den Architekten.

Natürlich steht es Ihnen frei für weitere Leistungen andere Architektinnen und Architekten zu wählen.
Die Stadt Horb freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist Larissa Beil Tel. 07451 901-282, E-Mail: L-Beil(at)Horb.de.

Sie sind eingetragene/r Architektin oder Architekt in einer Architektenkammer und möchten sich als Partner qualifizieren lassen?

Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist Larissa Beil Tel. 07451 901-282, E-Mail: L-Beil(at)Horb.de.

Weitere Informationen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2022 wurde über die Ziele des Flächenmanagements sowie die Arbeits- und Vorgehensweise informiert.

Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie hier: Link zur Präsentation (PDF | 708 KB)  

Hinweise zur Grundsteuer und zu Bodenrichtwerten

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Freudenstadt. Bei Interesse an einer Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszügen können Sie den Weg über das Grundbuchamt Sigmaringen oder die Grundbucheinsichtsstelle  der Stadt wählen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform im Infoportal der Finanzverwaltung unter: www.grundsteuer-bw.de

Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.gutachterausschuesse-bw.de


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