Sanierungsgebiet Bildechingen
Das Sanierungsgebiet „Bildechingen“ wurde im April 2013 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen und am 14.05.2013 vom Gemeinderat förmlich als Sanierungsgebiet beschlossen.
Es handelt sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren.
Die damit verbundene finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht der Stadt die Wohn- und Lebensqualität in Horb a. N., durch die Behebung von städtebaulichen Missständen, nachhaltig zu erhöhen. Wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung der Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.
Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung der Energiekosten konnten die Eigentümer von einer anteiligen Förderung durch die Stadt sowie von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten umfassend profitieren.
Für das Sanierungsgebiet stand ein Förderrahmen in Höhe von 1.166.667 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 700.000 Euro zur Verfügung.
Die abgeschlossene Umgestaltung des Bereichs „Lindenbrunnenstraße/Hartmannstraße" ist die wichtigste öffentliche Maßnahme im Sanierungsgebiet.
Der Bewilligungszeitraum der Fördermittel und Finanzhilfen endete am 30.04.2022.
Der Abgrenzungsplan sowie weitere Informationen sind dem untenstehenden Flyer zu entnehmen.
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