Lebenslage
Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen. Auch das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportllichen Vereinstätigkeit oder das Wiederladen von Patronenmunition mit Nitrocellulosepulver unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz.
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
Übergeordnete Lebenslage: Waffen und explosionsgefährliche Stoffe