Dienstleistung
Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
- Je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Angaben zu dem betroffenen Flurstück
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.