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Dienstleistung

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Ziel ist es, innerörtliche Potenziale optimal zu nutzen. Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für lebendige Städte und Gemeinden.
 
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können sowohl kommunale, als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.
 
In der Kernstadt von Horb a. N. und in den Stadtteilen Betra, Mühlen, Mühringen und Talheim sind Sanierungsgebiete ausgewiesen. Dort ist eine ELR-Förderung nur außerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete möglich.

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Mitarbeiter
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Erforderliche Unterlagen

Antragsteller reichen ihre Anträge über die Stadt Horb a. N. ein, die Stadt leitet alle Anträge gesammelt an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiter. Antragsstichtag bei der Stadt ist der 15. September.

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten spätestens Anfang September zur Durchsicht bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorliegen.

Die aktuellen Formulare für die Antragstellung können hier abgerufen werden.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass ausführliche und aussagekräftige Antragsunterlagen die Chance auf eine Förderung erhöhen. Bitte setzen Sie sich deshalb frühzeitig vor einer Antragstellung mit der Stadtverwaltung Horb a. N. in Verbindung.

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Broschüre
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Zugehörigkeit zu
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