Dienstleistung
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Alters- oder Ehejubiläum
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
In der Regel 1 bis 4 Wochen
keine
Keine
- § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Meldeverordnung Baden-Württemberg
- § 9 Datenübermittlungen
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen