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Dienstleistung

Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Namensänderung

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Verfahrensablauf

Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, gehen Sie zu der zuständigen Behörde und stellen dort den Antrag. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald der Führerschein bei Ihrer Behörde vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung des neuen Führerscheins ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, Ihren Reisepass oder Personalausweis und seinen eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Gegen Zahlung einer Extragebühr gibt es die Möglichkeit einer Eilbestellung, wodurch sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die erfolgte Namensänderung
  • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
    Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
  • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine
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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 21 Antrag auf Erteilung
  • § 25 Meldepflichten
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Zugehörigkeit zu

Direkt | finden