Rathaus

Dienstleistung

Winterdienst

Der städtische Bauhof und 7 private Unternehmer übernehmen den Winterdienst laut dem Räum- und Streuplan der Stadt Horb a. N. an öffentlichen Verkehrsflächen.

Um die Straßen in der Stadt sicher zu machen, setzt der städtische Winterdienst Schneepflüge ein, die bis zu 3,50 m breit sind. Da diese Breite zwei nebeneinander parkenden Fahrzeugen entspricht, ist es erforderlich, die Straßen und Gehwege frei von parkenden Autos zu halten, damit die Räumfahrzeuge ihre Aufgabe erfüllen können. Leider ist es den Fahrern dieser Schneepflüge nicht möglich vor jeder Hofeinfahrt ihr Räumschild zu heben oder ständig zu drehen. Daher passiert es, dass manche Einfahrten nicht geräumt sind oder nach dem Schneeschippen wieder ein Teil des Schnees auf dem Gehweg liegt. In diesen Fällen bitten wir um Ihr Verständnis. Jede durch Hindernisse bedingte Unterbrechung führt zu einer zusätzlichen Verzögerung der Räumarbeiten im gesamten Stadtgebiet.

Für den Winterdienst ist bei entsprechender Witterungslage ein "Beschwerdetelefon" eingerichtet beim Bauhof unter Tel. 07451 5508-11 bzw. -12 sowie unter Tel. 07451 901-259 bzw. -266. Bitte beachten Sie aber, dass bei entsprechend starken Schneefällen der Winterdienst nicht überall gleichzeitig für freie Straßen sorgen kann, sondern die Straßen nach den im Räum- und Streuplan vorgegebenen Prioritäten geräumt werden. Hierfür bitten wir um Verständnis und Nachsicht.

Im Räum- und Streuplan sind die Verkehrsflächen in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilt:
Stufe I - Verkehrswichtige und gefährliche Straßen
Stufe II - innerörtliche Haupterschließungsstraßen
Stufe III - sonstige Erschließungsstraßen.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Bei der Erledigung des Winterdienstes wird teilweise die neueste Technik angewendet. Zur Bekämpfung von Glatteis wird Streusalz und Feuchtsalz eingesetzt. Hierbei wird auf einen sparsamen Einsatz geachtet.

Zur Protokollierung der Fahrstrecken und des Räumzeitpunktes werden Streubücher geführt.

Der Winterdienst wird auf 500 städtischen Straßen mit insgesamt rund 153 km Länge und auf 150 Gehwegen mit rund 9 Kilometer Länge durchgeführt.

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Frist/Dauer

Die Räum- und Streuarbeiten sind so rechtzeitig zu beginnen, daß sie morgens bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr durchgeführt sind. Die Streupflicht endet gegen 20 Uhr.

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Zugehörigkeit zu
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