Dienstleistung
Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank, die Sie beim Fachbereich Recht und Ordnung abholen oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de herunterladen können.
Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
- in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
- in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
Aktuelle Informationen unter www.l-bank.de