Dienstleistung
Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank, die Sie beim Fachbereich Recht und Ordnung abholen oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de herunterladen können.
Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
Aktuelle Informationen unter www.l-bank.de