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Dienstleistung

Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank, die Sie beim Fachbereich Recht und Ordnung abholen oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de herunterladen können.

Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
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zuständige Stelle
  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
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Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

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Weitere Hinweise
Aktuelle Informationen unter www.l-bank.de
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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