Dienstleistung
Wohnungsbauförderung
Die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank, die Sie beim Fachbereich Recht und Ordnung abholen oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de herunterladen können.
Desweiteren können Sie sich auch direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt wenden.
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
- Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
- Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
- Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- Mietwohnungsbau
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Antragsformulare sind bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes Freudenstadt oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.
Die Anträge sind bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes Freudenstadt einzureichen. Die Stadt Horb nimmt Anträge entgegen und leitet diese auf Wunsch ungeprüft weiter an das Landratsamt. Von dort wird der Antrag nach Prüfung durch die Wohnraumförderstelle zur Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet.