Dienstleistung
Todesfall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.
das Standesamt des Sterbeortes
Wenn ein Bestatter beauftragt wird, erledigt dieser die entsprechenden Formalitäten.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- die vom Arzt ausgestellten Unterlagen (Todesbescheinigungen, Leichenschauschein)
bei Ledigen zusätzlich: - die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: - die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Anzeige nächster Werktag
- für die Anzeige des Sterbefalls und Beurkundung im Sterbebuch: keine
- für Sterbeurkunden für bestimmte aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehene Zwecke (zum Beispiel in der Sozialversicherung oder im Kindergeldrecht): keine
- für zusätzliche Sterbeurkunden oder mehrsprachige Sterbeurkunden (zum Beispiel für die Überführung der Leiche ins Ausland): jeweils EUR 20,00