Dienstleistung
Todesfall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.
Wenn ein Bestatter beauftragt wird, erledigt dieser die entsprechenden Formalitäten.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- die vom Arzt ausgestellten Unterlagen (Todesbescheinigungen, Leichenschauschein)
bei Ledigen zusätzlich: - die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: - die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Anzeige nächster Werktag
- für die Anzeige des Sterbefalls und Beurkundung im Sterbebuch: keine
- für Sterbeurkunden für bestimmte aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehene Zwecke (zum Beispiel in der Sozialversicherung oder im Kindergeldrecht): keine
- für zusätzliche Sterbeurkunden oder mehrsprachige Sterbeurkunden (zum Beispiel für die Überführung der Leiche ins Ausland): jeweils EUR 20,00