Dienstleistung
Todesfall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.
Wenn ein Bestatter beauftragt wird, erledigt dieser die entsprechenden Formalitäten.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
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die vom Arzt ausgestellten Unterlagen (Todesbescheinigungen, Leichenschauschein)
bei Ledigen zusätzlich: -
die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
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beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: -
die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
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