Dienstleistung
Wahlen
Die Organisation und Durchführung von Wahlen erfolgt bei der Stadtverwaltung durch den Fachbereich Recht und Ordnung. Aktuelle Informationen über anstehende Wahlen werden in den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Wahltermin veröffentlicht. Auch werden zu den Wahlen entsprechende "Extra-Seiten" auf dieser Homepage eingerichtet, in der Informationen vor der Wahl und Wahlergebnisse entsprechend präsentiert werden.
Die Wahlberechtigten werden in der Regel vom Bürgermeisteramt automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Jedem Wahlberechtigten wird ca. 3 Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Die Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht zur persönlichen Stimmabgabe in das Wahllokal kommen können, haben die Möglichkeit, die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Zu jeder Wahl werden mehrere amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht, um auf die maßgeblichen Bestimmungen und die zu beachtenden Fristen hinzuweisen.
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen für Kommunalwahlen und Bewerbungen für die Oberbürgermeisterwahl sind bestimmte Fristen einzuhalten, die in den vorgeschriebenen amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden.
Für Briefwahl sind Wahlscheinanträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit der Briefwähler nach Erhalt der Briefwahlunterlagen den Wahlbrief rechtzeitig vor Ablauf der Wahlzeit der Gemeindebehörde übersenden kann. Wahlscheine können bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, in bestimmten Ausnahmefällen sogar noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.