Rathaus

Dienstleistung

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

^
Team
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen

Sie ziehen um.

^
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung des Wohnsitzes müssen sie persönlich zum Bürgerbüro, Marktplatz 16, 72160 Horb am Neckar, oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Mobilen Bürgerbüros im jeweiligen Stadtteil kommen. Mit Ihnen zusammen wird dann der Melderegistereintrag erstellt. Es wird ein Ausdruck mit den über Sie erhobenen Daten gefertigt, auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Daten bestätigen.
^
Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

^
Frist/Dauer

innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

^
Kosten/Leistung

keine

^
Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

^
Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

§ 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

^
Weitere Hinweise
Für Kinder, die keinen Ausweis besitzen, wird für die Anmeldung eine Geburtsurkunde benötigt.
^
Verwandte Dienstleistungen

Direkt | finden