Dienstleistung
Kraftfahrzeug-Abmeldung
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen aus dem Landkreis Freudenstadt können bei der Zulassungsstelle Freudenstadt oder bei der Aussenstelle Horb am Neckar durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um vorübergehende Stilllegungen.
Bei endgültiger Verschrottung eines Fahrzeugs ist außer dem Kfz-Brief und dem Kfz-Schein, ein Verwertungsnachweis des Schrotthändlers vorzulegen.
Adresse: | Landratsamt Freudenstadt Außenstelle der Kfz-Zulassungsbehörde in Horb Ihlinger Str. 79 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 07451 / 907-1750 |
Fax: | 07451 / 907 1759 |
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Kfz-Schein
- Kfz-Brief
- Kfz-Schilder