Rathaus

Dienstleistung

Pachten

Die von der Stadt Horb a.N. zur Verfügung stehenden unbebauten Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen, Gärten) können gepachtet werden.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Über Pachtanträge in den Ortschaften entscheidet der jeweilige Ortschaftsrat.

Anträge auf Anpachtung eines Grundstückes können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer und des Stadtteiles bei der Stadtverwaltung - Fachbereich Stadtentwicklung - oder bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung gestellt werden.

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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

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