Dienstleistung
Pachten
Die von der Stadt Horb a.N. zur Verfügung stehenden unbebauten Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen, Gärten) können gepachtet werden.
Über Pachtanträge in den Ortschaften entscheidet der jeweilige Ortschaftsrat.
Anträge auf Anpachtung eines Grundstückes können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer und des Stadtteiles bei der Stadtverwaltung - Fachbereich Stadtentwicklung - oder bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung gestellt werden.