Dienstleistung
Jagd
Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Horb a.N. erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt direkt bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar.
- Anträge auf Auszahlung des anteiligen Reinerlöses aus der eingestellten jagdlichen Nutzung können bei der Stadt Horb a.N. gestellt werden.
- Die Meldung von Wildschäden kann mit Hilfe des Formulars "Anmeldung von Wildschaden" schriftlich per Brief oder Fax bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar erfolgen.“
- Die Auszahlung des anteiligen Reinerlöses muss spätestens einen Monat nach Ende des Jagdjahres beantragt werden.
- Wildschäden an Feldflächen müssen innerhalb einer Woche nach Entstehen (bzw. Kenntnisnahme) gemeldet werden.
- Wildschäden an Forstkulturen müssen zum 15. Mai eines Jahres gemeldet werden.