Rathaus

Dienstleistung

Jagd

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Horb a.N. erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt direkt bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf
  • Anträge auf Auszahlung des anteiligen Reinerlöses aus der eingestellten jagdlichen Nutzung können bei der Stadt Horb a.N. gestellt werden.
  • Die Meldung von Wildschäden kann mit Hilfe des Formulars "Anmeldung von Wildschaden" schriftlich per Brief oder Fax bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar erfolgen.“
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Frist/Dauer
  • Die Auszahlung des anteiligen Reinerlöses muss spätestens einen Monat nach Ende des Jagdjahres beantragt werden.
  • Wildschäden an Feldflächen müssen innerhalb einer Woche nach Entstehen (bzw. Kenntnisnahme) gemeldet werden.
  • Wildschäden an Forstkulturen müssen zum 15. Mai eines Jahres gemeldet werden.
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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