Dienstleistung
Fischereipacht
Die städtischen Fischgewässer können gepachtet werden.
Anträge auf Anpachtung eines Fischereigewässers können formlos bei der Stadt Horb a.N. oder bei der Geschäftsstelle des Bürgermeisteramtes in der jeweiligen Ortschaft gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet der jeweilige Ortschaftsrat.
Ein Fischgewässer wird in der Regel für 12 Jahre verpachtet.