Dienstleistung
Gestaltberatung
Für Bauvorhaben kann es sehr konkrete Vorgaben geben, z.B. durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder auch Vorgaben, die im Einzelfall z.B. nach § 34 Baugesetzbuch zur "Eigenart der näheren Umgebung" zu definieren sind. Insbesondere hier ist eine Einzelfallberatung sinnvoll.
Zu den häufig vorkommenden Beratungsinhalten gehören - neben architektonischen Fragen - die Farbgebung und Materialwahl von Fassaden, die Gestaltung von Fassaden (Fensterformate, Balkone), die Dachgestaltung (Material, Farbe) und die Anbringung von Werbeanlagen.
Ziel ist jeweils die optimale Lösung für das Stadt- bzw. Ortsbild und die Interessen des Bauherren.
Für ein Beratungsgespräch ist es sinnvoll, bereits folgende Informationen zu haben:
- Lage des Bauvorhabens (Straße, Hausnummer, Flurstücksnummer)
- Art des Bauvorhabens (Neubau, Anbau, Fassadenrenovierung, Werbeanlage)
- Skizzen und Pläne zu den angestrebten Maßnahmen
Eine frühzeitige Abstimmung - möglichst vor der Einreichung des Bauantrages - wird empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist zumeist kurzfristig möglich.
Die Gestaltberatungen für Bauherren ist kostenlos.