Rathaus

Dienstleistung

Grubenentleerung

Im Stadtgebiet der Stadt Horb sind noch ca. 35 Einwohner vorhanden, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Zur Beseitigung und gesicherten Entsorgung kann eine Kommune hierzu einen sogenannten rollenden Kanal einführen, d. h. ein Lohnunternehmen wird mit der Leerung und mit dem Transport der Grubeninhalte beauftragt.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Die nicht angeschlossenen Einwohner liefern das anfallende Abwasser zu der jeweils nächst gelegenen Kläranlage an.
Erfolgt keine regelmäßige Entleerung der privaten Gruben, so kann die Stadt einen Unternehmer zur Leerung der Grube beauftragen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers der Grube.
Die Entsorgung der Kleinklär- und Grubenanlagen erfolgt z. Zt. noch nicht zentral über die Stadtverwaltung sondern über die jeweiligen privaten Eigentümer.
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Frist/Dauer
Die Gebühr wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
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Kosten/Leistung

Für die Anlieferung von Inhalten aus geschlossenen Gruben fällt eine Gebühr von 4,00 Euro je Kubikmeter Abwasser an.

Für die Anlieferung von Rückständen aus Hauskläranlagen oder Absetzgruben fällt eine Gebühr von 20,00 Euro je Kubikmeter Schlamm an.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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