Rathaus

Dienstleistung

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland für einen Besuchsaufenthalt einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des ausländischen Gastes für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.

Wenn Sie in Horb a.N., Empfingen oder Eutingen wohnen, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

^
Formulare & Online-Prozesse
^
Verfahrensablauf

Bitte mitbringen bzw. folgende Angaben bereithalten:

- Ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis im Original
- Bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- einen aktuellen Verdienstnachweis von Ihnen (z.B. Gehaltsmitteilung, Rentenbescheid, bei Selbstständigen Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters oder ähnliches). Bei zu geringen Einkünften kann keine Verpflichtungserklärung ausgestellt werden.
- Angabe Ihres Berufs
- Familienname des Besuchers
- Vorname des Besuchers
- Geburtstag - und ort des Besuchers
- Staatsangehörigkeit des Besuchers
- Reisepass-Nummer des Besuchers
- Anschrift des Besuchers im Ausland
- Formular Antrag
- Wohnraumnachweis
- Ihre Verwandschaftsbeziehung zum Besucher
- Wenn der Ehegatte des Besuchers mit einreisen soll, bitte Name, Vorname, Geburtstag und Geschlecht angeben
- Wenn Kinder Ihres Besuchers mit einreisen sollen, bitte Name, Vorname und Geburtstag angeben
- Für welchen Zeitraum soll die Einladung gelten? (Vom/bis - höchstens 90 Tage)
- Wo wird der Besucher wohnen?
- Bei Einreise zum Zwecke der Eheschließung Wohnraumbescheinigung mitbringen.

^
Frist/Dauer
Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche
^
Kosten/Leistung
Bei der Verpflichtungserklärung fallen Gebühren in Höhe von 29,00 Euro an.
^
Zugehörigkeit zu

Direkt | finden