Dienstleistung
Naturschutz, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete
Zum Schutz von freilebenden Tieren und Pflanzen und zur Erhaltung des Landschaftsbildes gibt es verschiedene Schutzgebietstypen, die in den jeweiligen Gesetzen (Bundesnaturschutzgesetz etc.) geregelt sind:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Biotope nach §32 NatSchG
- Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH)
In den jeweiligen Verordnungen ist geregelt, was in einem Schutzgebiet zulässig bzw. unzulässig ist. Neben o.g. gesetzlichen Schutzzwecken haben Schutzgebiete oft auch positive Auswirkungen auf den Erholungswert der Landschaft.
Für die Ausweisung von Schutzgebieten sind das Landratsamt bzw. übergeordnete Behörden zuständig. Die Stadt wird bei der Ausweisung beteiligt.
Das Landratsamt Freudenstadt als untere Naturschutzbehörde erteilt verbindliche Auskünfte und ist für Ausnahmeregelungen zuständig.