Dienstleistung
Urkunden
Personenstandsurkunden
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
Die Geburtsurkunde stellt Ihnen der Standesbeamte Ihres Geburtsortes aus. Für viele Zwecke (z.B. für die Ausstellung von Ausweisen) reicht eine Geburtsurkunde.
Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die Sie ebenfalls beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Als Nachweis für eine Eheschließung wird ausgestellt
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Eheurkunde
- .
Das Eheregister wird bei dem Standesamt geführt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Dort erhalten Sie auch die Urkunden.
Eine Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, an dem die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Die Gebühren betragen im Einzelnen:
Urkunden 20 €
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch 20 €
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 20 €