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Dienstleistung

Erddeponie

Erddeponie „Buckenloch“ in Horb a. N.-Altheim

Auf der Erdaushubdeponie „Buckenloch“ in Horb a. N.-Altheim ist nur die Ablagerung von reinem und unbelasteten Erdaushub und steinigem Material, ohne wassergefährdende Stoffe, zugelassen. Bei verunreinigtem Bodenaushub ist eine Analyse erforderlich.

Sofern eine Verwertung des anfallenden Bodenaushubs, zum Beispiel bei der Planung der Außenanlagen, nicht möglich ist (Verwertungsgebot), ist dieser ordnungsgemäß auf einer dafür zugelassen Deponie zu beseitigen.

Achtung: Bodenaushub ist kein Bauschutt und muss separat entsorgt werden.

Betreiber der Erdaushubdeponie „Buckenloch“ ist die Firma Müller Straßen- Garten und Landschaftsbau GmbH mit Sitz in Horb a. N.

Die Annahme des Bodenaushubs erfolgt über die Firma Müller. Hierzu benötigen Sie eine vollständig ausgefüllte Anlieferungserklärung, welche Sie bei der Firma Müller erhalten.

Die Öffnungszeiten der Erddeponie sind in Rücksprache, und nach Vereinbarung, mit der Firma Müller zu treffen.

Weitere Informationen:

www.strassenbau-wehle.de/Erddeponie

Für weitere Fragen hinsichtlich der Beseitigung von Abfällen verschiedenster Art (Elektroschrott, Schrott, Problemabfälle, Sperrmüll, etc.) bitten wir Sie sich direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Freudenstadt zu wenden.

Weitere Informationen:

www.awb-fds.de

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