Rathaus

Dienstleistung

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist für Bestattungsangelegenheiten und die Unterhaltung der Friedhöfe zuständig.

Bei einem Sterbefall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die Stadtverwaltung - Fachbereich Technische Betriebe - betreut insgesamt 18 städtische Friedhöfe (in der Kernstadt sowie den Stadtteilen Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen und Talheim) und 6 jüdische Friedhöfe (in Horb a.N., Dettensee, Mühlen, Mühringen, Nordstetten und Rexingen).

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Frist/Dauer

Die Ruhezeiten für die Verstorbenen betragen 15 Jahre für Kinder (bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres), 20 bzw. 25 Jahre für erwachsene Verstorbene je nach den geologischen Verhältnissen der einzelnen Friedhöfe, 25 bzw. 30 Jahre für die Erstbestattung in Tiefgräbern und 15 Jahre für Aschengräber.

Die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab ist möglich, wenn sich dadurch die Ruhezeit nicht verlängert.

Die Gräber sind innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit abzuräumen.

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Kosten/Leistung

Die aktuellen Gebührensätze können der beigefügten Bestattungsgebührensatzung entnommen werden.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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