Dienstleistung
Gestaltungsbeirat
Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Sachverständigengremium und setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen.
Die sachverständigen Mitglieder sind Fachleute, aus den Gebieten Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Architektur.
Aufgabe
Der Gestaltungsbeirat begutachtet und beurteilt ihm seitens der Stadtverwaltung vorgelegte Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, landschaftsarchitektonische und architektonische Qualität unter Berücksichtigung des Stadt-, Orts- und Landschaftsbildes, der städtebaulichen Denkmalpflege und der Nachhaltigkeit.
Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität und Baukultur auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.
Vom Wirken des Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für Baukultur, gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und Verwaltung zu erwarten. Außerdem soll der Gestaltungsbeirat den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich an einer transparenten und offenen Diskussion zu beteiligen. Ein Gestaltungsbeirat ist ausschließlich beratend tätig. Die Entscheidungsbefugnis für die Baugenehmigungen liegt weiterhin bei der unteren Baurechtsbehörde, die an gesetzliche Vorgaben, Rahmenbedingungen und Fristen gebunden ist.
Mitglieder Gestaltungsbeirat 2020 – 2024
Prof. Dipl.-Ing. Mathias Hähnig (Tübingen)
Freier Architekt BDA, Freier Stadtplaner und Freier Architekt
Büropartnerschaft mit Martin Gemmeke, Architekten Hähnig I Gemmeke freie Architekten BDA Tübingen
Professor für Städtebau, Entwerfen und Bauleitplanung an der HfT Stuttgart, Fakultät Architektur und Gestaltung
Prof. Dipl.-Ing. Leonhard Schenk (Konstanz, Stuttgart)
Regierungsbaumeister, Stadtplaner DASL/SRL, Architekt BDA/DWB
Seit 2003: Professor für Städtebau und Entwerfen an der Hochschule Konstanz, Fakultät Architektur und Gestaltung
Seit 2009 Büro: LS Architektur Städtebau als Freier Architekt Stadtplaner, Stuttgart
Dipl.-Ing. Ute Michaelsen (Stuttgart)
Architektin und Stadtplanerin SRL
1998 Bürogründung mharchitekten
seit 2011 Fachpreisrichterin
Dipl.-Ing. (FH) Dieter Pfrommer
Landschaftsarchitekt
Büropartnerschaft mit Ulf Roeder: Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsarchitektenleistung
Die im Gemeinderat vertretenden Fraktionen werden von folgenden Gemeinderäten vertreten:
CDU-Gemeinderatsfraktion: Fridolin Weckerle / Gerhard Fassnacht
FD/FW-Gemeinderatsfraktion: Christoph van Riesen/Michael König
BiM-Gemeinderatsfraktion: Christina Nuss / Karin Fluhrer
SPD-Gemeinderatsfraktion: Viviana Weschenmoser / Thomas Mattes
OGL-Gemeinderatsfraktion: Kristina Sauter / Wolf Hoffmann
ULH-Wählervereinigung: Hermann Walz / Martin Raible
In der Regel tagt der Gestaltungsbeirat einmal im Quartal. Hierzu wird rechtzeitig eingeladen. Falls keine Vorhaben zur Beratung vorliegen, entfällt die Sitzung des Gestaltungsbeirates.
Sitzungstermine und Unterlagen zu den öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Welche Planungen und Bauvorhaben werden beraten?
Der Gestaltungsbeirat beurteilt Planungen und Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild bzw. für die städtebauliche Entwicklung prägend sind.
Die Auswahl der im Gestaltungsbeirat zu behandelnden Bauvorhaben erfolgt durch die Verwaltung. Der Gemeinderat kann beantragen, bestimmte Vorhaben im Gestaltungsbeirat behandeln zu lassen. Zusätzlich können Bauherren und Architekten auch selbst vorschlagen, ihre Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten zu lassen. Sollte dies der Fall sein, wird darum gebeten, sich mit der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats in Verbindung zu setzen.
Die einzelnen Vorhaben werden, sofern die Bauherrin oder der Bauherr nicht widerspricht, öffentlich vom Bauherr, Architekt oder Investor vorgestellt und diskutiert. Der Gestaltungsbeirat spricht eine Empfehlung aus und erstellt im Anschluss an die Beiratssitzung eine schriftliche Stellungnahme.
Die Stellungnahme wird dem Bauherrn/der Bauherrin und deren Beauftragten bekanntgegeben. Die Beurteilungen von Bauvorhaben werden dem Gemeinderat und, soweit das Bauvorhaben in einem Stadtteil liegt, dem jeweiligen Ortschaftsrat bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt öffentlich, sofern der Bauherr/die Bauherrin zustimmt.
Für eine Beratung im Gestaltungsbeirat reichen bereits erste Entwürfe, aus denen die Planungsabsichten ersichtlich sind, in digitaler Form als PDF-Datei aus. Die Vorstellung vor dem Gestaltungsbeirat soll, wenn möglich, über eine Präsentation erfolgen. Zur besseren Veranschaulichung können zusätzlich gerne Pläne ausgehängt werden.
Die Unterlagen müssen mindestens 12 Arbeitstage vor dem geplanten Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats eingegangen sein.
Um Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, können und sollen Bauvorhaben bereits im frühen Planungsstadium dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden.
Die Beratung eines Bauvorhabens durch den Gestaltungsbeirat ist eine kostenfreie Leistung.
Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat
Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung, die Vorbereitung der Sitzungen sowie die Dokumentation der Beratungsergebnisse des Gestaltungsbeirats obliegen der Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat. Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats ist organisatorisch dem Fachbereich Stadtentwicklung zugeordnet. Sie unterstützt die Arbeit des Beirats.
Die rechtliche Bildung eines Gestaltungsbeirates ist über die Landesbauordnung Baden-Württemberg möglich. Gemäß § 47 (2) LBO können die Baurechtsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachverständige heranziehen. Der Gestaltungsbeirat hat empfehlenden Charakter und ist kein Beschlussorgan im Sinne der Gemeindeordnung.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Horb a. N. ist gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.