Dienstleistung
Bußgeldverfahren
Die zentrale Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch z. B. im Ausländerrecht, Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht u.s.w.
Weiter führt die zentrale Bußgeldstelle eigene Geschwindigkeitsüberwachungen mit stationären Anlagen oder an wechselnden Standorten im Stadtgebiet durch.
Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind auf dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.
Die Verwarnungs- und Bußgelder sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt.
Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr, bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 20 € (je nach Bußgeldhöhe) zzgl. 5,60 € Auslagenersatz.