Dienstleistung
Bauverständiger
Der Bauverständige prüft die eingegangenen Bauanträge, Bauvoranfragen und Kenntnisgabeverfahren auf Vollständigkeit, formelle Mängel und materielle Rechtmässigkeit.
Er berät Bauherren und Planer und erteilt Auskünfte über alle baurechtliche Fragen. Bebauungspläne können hier eingesehen werden.
Ein Bauantrag benötigt folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Lageplan mit Schriftteil
- Grundrisse (M 1:100)
- Schnitt (M 1:100)
- Ansichten (M 1:100)
- Entwässerung
- Angaben zu Feuerungsanlagen
- Erhebungsbogen (Statistik)
Es gelten die Fristen im Baugenehmigungsverfahren (§ 54 LBO)
Beratungsgebühren fallen gesondert nur im Kenntnisgabeverfahren an.
Sonstige Beratungen sind kostenlos bzw. in der Baugenehmigungsgebühr enthalten.