Rathaus

Dienstleistung

Jugendgemeinderat

Seit 2014 gibt es in Horb einen Jugendgemeinderat. Für jeweils zwei Jahre werden 12 Mädchen und Jungen im Alter von 13 bis 21 Jahren gewählt, um sich für jugendrelevante und allgemeine Angelegenheiten der Stadt einzusetzen. Weitere Infomationen zum Horber Jugendgemeinderat und dessen Projekte und Aktionen gibt es auf der JGR-Seite.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Wer kann kandidieren?

Um für den Jugendgemeinderat kandidieren zu können, musst Du am letzten Tag der Wahl zwischen 13 und 21 Jahre alt sein und
  • in Horb wohnen (Hauptwohnsitz) oder
  • Schüler/in einer Horber Schule sein.
Dabei sind Deine Staatsangehörigkeit oder Nationalität egal.


Wer ist wahlberechtigt?

Um den Jugendgemeinderat wählen zu dürfen musst Du am letzten Tag der Wahl zwischen 13 und 21 Jahre alt sein und
  • in Horb wohnen (Hauptwohnsitz) oder
  • Schüler/in einer Horber Schule sein.
Auch hierbei sind Deine Staatsangehörigkeit oder Nationalität egal.
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

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