Dienstleistung
Jugendgemeinderat
Seit 2014 gibt es in Horb einen Jugendgemeinderat. Für jeweils zwei Jahre werden 12 Mädchen und Jungen im Alter von 13 bis 21 Jahren gewählt, um sich für jugendrelevante und allgemeine Angelegenheiten der Stadt einzusetzen. Weitere Infomationen zum Horber Jugendgemeinderat und dessen Projekte und Aktionen gibt es auf der JGR-Seite.
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Ehrenamtsbeauftragte
Wer kann kandidieren?
Um für den Jugendgemeinderat kandidieren zu können, musst Du am letzten Tag der Wahl zwischen 13 und 21 Jahre alt sein und- in Horb wohnen (Hauptwohnsitz) oder
- Schüler/in einer Horber Schule sein.
Wer ist wahlberechtigt?
Um den Jugendgemeinderat wählen zu dürfen musst Du am letzten Tag der Wahl zwischen 13 und 21 Jahre alt sein und- in Horb wohnen (Hauptwohnsitz) oder
- Schüler/in einer Horber Schule sein.