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Dienstleistung

Plakatiererlaubnis beantragen

Für das Anbringen von Plakaten und Straßenbannern im öffentlichen Straßenraum der Großen Kreisstadt Horb a.N. ist eine gebührenpflichtige straßenrechtliche Sondernutzungerlaubnis erforderlich.

Erlaubte Plakate sind mit Aufklebern zu kennzeichnen.

Nicht genehmigtes Plakatieren wird entschieden verfolgt. Es werden Bußgelder bis zu 1000,- € festgesetzt. Ohne erforderliche Genehmigung angebrachte Plakate sind unverzüglich zu beseitigen.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
Aufgrund der geltenden Plakatierrichtlinien wird das Plakatieren lediglich für Veranstaltungen erlaubt. Erlaubnisse für das Plakatieren allgemeiner Art, wie Produktwerbung, sonstige Werbung oder für Plakate mit frauenfeindlichem oder fremdenfeindlichen Inhalt, werden nicht erteilt. Andere Nutzungen des öffentlichen Straßenraums dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt, das Straßen oder Stadtbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In der Kernstadt ist Plakatieren bis zu einer Größe von DIN A 1 ausschließlich an besonders gekennzeichneten Lichtmasten zulässig. Pro Veranstaltung sind in der Kernstadt maximal 10 Plakate zulässig, zusätzlich können 20 weitere Plakate in den Stadtteilen angebracht werden.

Großflächenplakate dürfen ausschließlich an den in den Plakatierrichtlinien genannten Standorten aufgestellt werden. Pro Veranstaltung können maximal zwei Standorte genutzt werden.

Erlaubnisse werden längstens für eine Dauer von zwei Wochen vor der Veranstaltung erteilt und nur solange freie Standorte vorhanden sind.
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Verfahrensablauf
Der formlose Antrag muss die Veranstaltung, das Datum der Veranstaltung, den verantwortlichen Veranstalter und die gewünschte Art (A 1, Großflächenplakat, Banner) und Zahl der Plakate benennen und kann schriftlich, per Fax oder E-Mail eingereicht werden.
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Frist/Dauer
Die Erlaubnis sollte spätestens zwei Wochen vor dem erlaubten Plakatierungszeitraum bzw. vier Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
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Kosten/Leistung
Verwaltungsgebühr für A 1 Plakate (bis zu 30 Aufkleber)                 25,- €
Verwaltungsgebühr für Großflächenplakate (bis zu 2 Aufkleber)       20,-€
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Rechtsgrundlage
§§ 16-19 Straßengesetz Baden-Württemberg
§ 8 Fernstraßengesetz

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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