Rathaus

Dienstleistung

Ausfallbürgschaft Landeskreditbank

Hat die Stadtverwaltung Horb zur Förderung des Wohnungsbaus der Gewährung eines Darlehens oder der Übernahme einer Bürgschaft durch die Landesbank Baden-Württemberg zugestimmt, so hat sie der Landesbank Baden-Württemberg einen Ausfall aus dem Baudarlehen oder der Bürgschaft zu einem Drittel zu ersetzen. Wurde der entstandene Ausfall aus dem Darlehen von der Stadtverwaltung übernommen, tritt die Landeskreditbank Ihren Anspruch in Höhe der bezahlten Zahlung nebst Zinsen an die Stadtverwaltung ab (Forderungsübergang). Die Stadtkasse wird dann versuchen, den Schuldner und ehemaligen Grundstückseigentümer mit seinem Privatvermögen in Haftung zu nehmen.
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