Dienstleistung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge usw. benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offene Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestellen und dann persönlich bei uns abholen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 6 Euro. Die Gebühr ist bei der Abholung zu begleichen.