Dienstleistung
Niederschlagswassergebühr
Zur Deckung der laufenden Kosten für den Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Seit 2010 muss die Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Pro m³ Frischwasser wird auch ein m³ Schmutzwasser berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach versiegelter, abflussrelevanter Fläche berechnet.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. SEPA-Lastschrift allgemein
Weitere Informationen zur Niederschlagswassergebühr und zum Verfahren der Berechnung entnehmen Sie der Broschüre unter dem Punkt Formulare (siehe unten)
Gegen einen förmlichen Gebührenbescheid kann der Zahlungspflichtige innerhalb eines Monats Widerspruch erheben, worauf auch im Bescheid selbst hingewiesen wird. Wenn die Frist ohne Einlegeung eines Widerspruchs verstreicht, wird der Bescheid rechtskräftig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Abwassersatzung (siehe unten). Zudem gibt Ihnen die Broschüro "Gebührenübersicht Wasser und Abwasser" einen Überblick über die anfallenden Gebühren.
Hinweis zu einem versickerungsfähigem Pflaster
Damit ein Versickerungsfähiges Pflaster („Ökopflaster“) bei der Niederschlagswassergebühr angerechnet werden kann, muss das Pflaster in der Lage sein, bestimmte Regenmengen versickern zu lassen.
Ein sogenanntes Drainpflaster muss mindestens eine Versickerungsrate von 5.000 l/(s*ha) vorweisen können. Pflaster mit einem Wert unter 5.000 l/(s*ha) können bei der Abflussrelevanten Fläche nicht mit einem verringerten Wert angerechnet werden. Beim Kauf von sogenanntem Ökopflaster empfehlen die Stadtwerke Horb, sich nach der Versickerungsrate zu erkundigen.