Rathaus

Dienstleistung

Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

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Team
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Zuständige Stelle
Landratsamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
07441 920-999900
E-Mail senden / anzeigen
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zuständige Stelle

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

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Voraussetzungen

Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

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Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.

Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

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Erforderliche Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
    • Passbild
  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der vertretenden Person
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Frist/Dauer

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Anträge auf erstmalige Erteilung eines Schwerbehindertenausweises sowie Änderungsanträge sind bei der Stadt Horb a.N. erhältlich. Die Anträge auf erstmalige Erteilung, Änderung oder Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen können bei der Stadt Horb a.N. abgegeben werden und werden an das Landratsamt Freudenstadt weitergeleitet. Vom Landratsamt wird der verlängerte Ausweis zeitnah, in der Regel innerhalb einer Woche, direkt an den Ausweisinhaber zurückgesandt.

Wer bei Änderungs- oder Verlängerungsanträgen nicht zum Landratsamt kommen kann, dem wird empfohlen, vor Einsendung eine Fotokopie des noch gültigen Ausweises zu fertigen, die dann für die Dauer der Bearbeitung benutzt werden kann.

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Sozialamt des Landratsamtes unter Tel. 0 74 41 / 92 05 53.
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Zugehörigkeit zu

Direkt | finden