Dienstleistung
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
Sie können für die Errichtung der folgenden Anlagen auf Antrag einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):
- Solarkollektoren (auch Erweiterungen)
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
- Biomasseanlagen
- Pelletkessel (auch Kombikessel)
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Holzhackschnitzelkessel
- Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
- effiziente Wärmepumpen (mit Erreichung bestimmter Mindestjahresarbeitszahlen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu gehören:
- große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
- Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Solarkollektoranlagen zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.
- Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen (Errichtung einer Biomasseanlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher oder Nachrüstung einer bestehenden Biomasseanlage mit diesen Komponenten)
- Partikelabscheider in Biomasseanlagen (elektrostatischer Abscheider, filternder Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags)
Hinweis: Für die Innovationsförderung beachten Sie bitte die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren.
Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Windkraftanlagen) wird ergänzend gefördert, wenn sie in folgenden Einrichtungen erfolgt:
- Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren,
- überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern,
- allgemeinbildenden Schulen,
- Fachhochschulen und Universitäten oder
- Kirchen
Neben der Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Über die konkreten Voraussetzungen und die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren:
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die oben verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.
- Förderantrag
- Fachunternehmererklärung (ist Bestandteil des Antragsformulars)
- Rechnung (in Kopie)
- bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
- Energieausweis (in Kopie)
- bei Wärmepumpen zusätzlich:
- Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)
Hinweis: Für die Innovationsförderung gilt ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Diese Personen und Einrichtungen müssen Anträge an das BAFA innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen:
- Privatpersonen
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände und
- gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel eingetragene Vereine)
Folgende Personen und Einrichtungen müssen Anträge auf Investitionszuschüsse unbedingt vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) einreichen:
- kleine oder mittlere Unternehmen (KMU),
- Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder
- freiberuflich Tätige
Bei der Innovationsförderung gelten abweichende Fristen.