Stadtnachricht
Forstmaßnahmen entlang der alten Nordstetter Steige – Ampelsperrung auf der B 32 Hornaustraße notwendig
Die Stadt Horb a. N. und das Kreisforstamt Freudenstadt informieren:
Die alte Nordstetter Steige ist derzeit aufgrund von aufwändigen Verkehrssicherungs- und Holzerntearbeiten im Stadtwald Horb bis voraussichtlich noch Mittwoch, 12. Februar 2025 voll gesperrt. Eine Verlängerung hierfür wurde genehmigt. In der kommenden Woche ist zur Fällung von Bäumen unterhalb der alten Nordstetter Steige zusätzlich eine Ampelsperrung auf der Bundesstraße 32 (Hornaustraße) kurz nach dem Ortsausgang Horb a. N. in Richtung Nordstetten bis zur Ausbuchtung vor der Hochbrücken-Baustelle nötig.
Die Ampelsperrung wird im Zeitraum von Montag, 3. Februar 2025 bis voraussichtlich Freitag, 7. Februar 2025 jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr erfolgen. Es wird zu Rotphasen kommen, die maximal bis zu 10 Minuten anhalten können. Außerhalb der Rotphasen wird der Verkehr in beide Richtungen möglich sein.
Die Ampel-Rotphasen sind für die Fällung der Bäume und den Abtransport hoch auf die alte Nordstetter Steige notwendig, da sich im Zuge der Arbeiten Steine lösen oder auch ganze Bäume ins Rutschen kommen und den Verkehr gefährden könnten.
Weiterhin weist das Kreisforstamt Freudenstadt nochmals auf das strikte Betretungsverbot der alten Nordstetter Steige sowie des Waldgebietes drumherum inklusive aller Fußwege, die durch den Stadtwald nach Horb führen, hin. Trotz zusätzlicher Posten an den Vollsperrungen missachten immer wieder Personen die Warnhinweise und Absperrungen. Die Absperrungen sind unbedingt zu beachten und das Waldgebiet zu meiden – es herrscht Lebensgefahr!
Sollten die Arbeiten früher abgeschlossen werden können, werden die Straßen entsprechend früher wieder geöffnet.
Ziel der Maßnahme ist es, gut veranlagte und vitale Bäume weiter zu fördern und hierbei auch Licht am Waldboden zu schaffen, damit sich der Wald durch aufkeimende Sämlinge natürlich verjüngen kann. Weiterhin wird in diesem Zuge auch ein Augenmerk auf Bäume gerichtet sein, die nicht mehr den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügen und eine Gefahr für die alte Nordstetter Steige sowie die Bundesstraße 32 (Hornaustraße) darstellen. Hierbei sollen insbesondere auch Strukturen geschaffen werden, die es erlauben, den Waldbestand in Teilbereichen einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Das Außenstelle Horb des Kreisforstamts Freudenstadt steht unter 07441 920-3202 für Fragen zur Verfügung. Das Kreisforstamt bittet dringend um Beachtung der Sperrungen.
Die Zeiten der Ampelschaltung haben sich nach Redaktionsschluss des Amtsblattes nochmals geändert. Wir bitten um Beachtung.