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Horber Amtsblatt

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Stadtnachricht

Einhaltung der Katzenschutzverordnung in Horb a. N.


Die Stadt Horb a. N. besitzt eine Katzenschutzverordnung deren Einführung in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 beschlossen wurde. Diese Katzenschutzverordnung wurde am 22.12.2023 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gegeben und trat somit am 23.12.2023 in Kraft.

Nach jener Verordnung sind Katzenhalterinnen und Katzenhalter von freilaufenden Halterkatzen in der Stadt Horb a. N. dazu verpflichtet, ihre Tiere mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Registrierung muss durch Eintragung des Namens und der Anschrift der Katzenhalterin oder des Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) oder in ein ähnliches Register erfolgen.

Die Katzenschutzverordnung kann auf der städtischen Homepage unter www.horb.de eingesehen werden.

Die Stadt Horb a. N. bittet um Verständnis, Einhaltung und Umsetzung der Katzenschutzverordnung.

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