Stadtnachricht
Planfeststellung für die Kreisstraße 4770; Ausbau zwischen K 4766 und VKP L 395 / L 459 und K 4770 östlich Nordstetten
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Der Landkreis Freudenstadt hat die Planfeststellung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg für folgendes Vorhaben beantragt:
Kreisstraße 4770; Ausbau zwischen K 4766 und VKP L 395 /L 459 und K 4770 östlich Nordstetten
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Ausbau von 0,377 km Kreisstraße zwischen dem Netzknoten 7518 020 (VKP K 4766 / K 4770) und dem Netzknoten 7518 021 (VKP L 395 / L 459 / K 4770) „Hirschhof-Kreuzung“),
- die Strecke soll eine einheitliche Breite aufweisen,-
- das Bankett soll standfest gemacht werden,
- die Entwässerung soll neu geordnet werden,
- Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 19. Februar 2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, zur Einsicht aus. Der Auslegungsort ist nicht barrierefrei. Personen, die eine Einsichtnahme wünschen, können sich barrierefrei im Bürgerbüro melden und dort um Einsicht bitten. Die Unterlagen werden dann in das Bürgerbüro gebracht. Dazu wird an der barrierefreien Eingangstüre ein Hinweis angebracht.
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden und Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 LVwVfG einzulegen (Vereinigungen), können bis einschließlich 5. März 2025 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei dem o.g. Bürgermeisteramt Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Einwendungsfrist). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren. Es wird gebeten, auf schriftlichen Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „RPK17-0513.2-48“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.
5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig. Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
8. Hinweis: Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Horb a. N. ausgelegten Unterlagen.
10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.
Horb a. N., den 17. Januar 2025
Im Auftrag: Landratsamt Freudenstadt