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Stadtnachricht

Bundestagswahl 2025 - Vorabinformation


Alle vier Jahre werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Die Wahl des 21. Deutschen Bundestags wird im Jahre 2025 stattfinden.

Wahltag

Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.

Am 11. Dezember 2024 stellte Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes. Am 16. Dezember 2024 verweigerte die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen. Demnach kann Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen.

Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Horb am Neckar stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an buergerbuero(at)horb.de oder postalisch an:

Stadtverwaltung Horb am Neckar
Bürgerbüro
Marktplatz 8
72160 Horb am Neckar

Ehemalige Horberinnen und Horber, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Briefwahl

Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel Anfang KW 7 bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.

Wahlberechtigte, die in das Horber Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Horb am Neckar rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero(at)horb.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Horb am Neckar auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab KW 7 vorliegen.

Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.

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