Stadtnachricht
Tierseuchenkassenbeitrag 2025
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 1. Januar 2025. Die Meldebögen werden von der Tierseuchenkasse (TSK) Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie unter Tel. 0711 9673666 bitte bei der TSK an oder schreiben eine E-Mail an: beitrag(at)tsk-bw.de. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die der TSK bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten.
Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet).
Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u. a.: gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.
Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die TSK muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die TSK BW, bis 15. Januar 2025 an HIT zu melden. Die TSK BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.